Durch Brandabschottungen soll prinzipiell ein definierter Brandabschnitt als sogenannte „Brandzelle“ funktionieren. D.h. einfach gesagt, die Brand- bzw. Rauchausbreitung darf über einen bestimmten Zeitraum die „Brandzelle“ nicht überschreiten.
Die beste Brandwand kann ihren Anforderungen nicht gerecht werden, wenn Durchbrüche in ihr nicht in gleichem Maße brandschutztechnisch gesichert sind.
Türen, Fenster, Lüftungsleitungen, Durchbrüche für Heizungsrohre, Förderanlagen und Kabel bilden im Brandfall mögliche Brücken für Flammen, Hitze und Rauch.
Bei Installationsarbeiten in Gebäuden sollte man immer den vorbeugenden Brandschutz im Auge behalten. Es dürfen keine Durchbrüche für Leitungen durch Brandabschnitte offenbleiben. Im Brandfall kann die fachgerechte Durchführung der Brandabschottung der Versicherung bestätigt werden.